
Die Arbeitsagenturen erstatten Ihnen jährlich bis zu 260,- € an
Bewerbungskosten. Voraussetzungen hierfür sind es, dass Sie
arbeitssuchend sind und einen entsprechenden Antrag bei Ihrer
zuständigen Arbeitsagentur stellen.
Auch die entstehenden Kosten für Viomax fallen unter Bewerbungskosten. Allerdings sind Online-Bewerbungen bei den Arbeitsagenturen noch weitgehend unbekannt. Daher empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld mit Ihrer Arbeitsagentur zu sprechen und die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten zu beantragen. Verweisen Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler auf unsere Web-Seite http://www.viomax.de und erläutern Sie kurz, dass Online-Bewerbungen bei sehr vielen Firmen heutzutage nicht nur gerne gesehen, sondern teilweise schon üblich, unter Umständen sogar zwingend sind.
Viele Arbeitsagenturen erstatten problemlos die Kosten, bei anderen wiederum ist etwas "Erklärungsbedarf" notwendig. Unser Erfahrung nach werden Bewerbungskosten, die durch Viomax entstanden sind, in aller Regel aber problemlos übernommen.
Hier der Originaltext von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
Auch die entstehenden Kosten für Viomax fallen unter Bewerbungskosten. Allerdings sind Online-Bewerbungen bei den Arbeitsagenturen noch weitgehend unbekannt. Daher empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld mit Ihrer Arbeitsagentur zu sprechen und die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten zu beantragen. Verweisen Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler auf unsere Web-Seite http://www.viomax.de und erläutern Sie kurz, dass Online-Bewerbungen bei sehr vielen Firmen heutzutage nicht nur gerne gesehen, sondern teilweise schon üblich, unter Umständen sogar zwingend sind.
Viele Arbeitsagenturen erstatten problemlos die Kosten, bei anderen wiederum ist etwas "Erklärungsbedarf" notwendig. Unser Erfahrung nach werden Bewerbungskosten, die durch Viomax entstanden sind, in aller Regel aber problemlos übernommen.
Hier der Originaltext von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten
- für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
- im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

